Infos
zum Wahlprozedere
Das Wahlverfahren zur Kammerwahl in Berlin
Bei der Wahl zur Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Berlin hat jedes wahlberechtigte Kammermitglied eine Stimme. Die Wahlleitung versendet spätestens 21 Tage vor Ende des Wahlzeitraums die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten. Die Wahlunterlagen bestehen aus einem Stimmzettel, dem Stimmzettelumschlag und einem Rückumschlag. Die Wahl wird ausschließlich im Briefwahlverfahren durchgeführt.
Die Wahl erfolgt als reine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Nach dem Höchstzahlenverfahren (Sainte-Laguë) wird bei der Auszählung festgestellt, ob und wie viele Sitze auf jeden Wahlvorschlag entfallen. Für die Wähler*innen bedeutet das, dass ihre Stimmabgabe stets für eine der zur Wahl stehenden Listen als Ganzes gilt. Wenn eine Liste bei dieser Wahl Sitze in der Kammerversammlung gewinnt, entscheidet die Reihenfolge der Kandidat*innen auf dem Wahlvorschlag der Liste darüber, welche Personen die Sitze einnehmen.
Die Wähler*innen kennzeichnen den Wahlvorschlag, für den sie stimmen möchten, durch ein Kreuz. Anschließend wird der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gelegt und dieser verschlossen. Dieser muss dann im ebenfalls verschlossenen Rückumschlag an den Wahlausschuss geschickt werden und bis spätestens 18.00 Uhr des Tages, an dem der Wahlzeitraum endet, in der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Berlin eingegangen sein.
Weitere Informationen finden Sie in der Wahlordnung auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer Berlin.